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Mitgliedschaft

Sie wollen unserer Kirche beitreten ...

Wir freuen uns darüber, dass Sie zumindest mit dem Gedanken spielen, unserer Kirche beitreten zu wollen. Nehmen Sie doch bitte Kontakt mit einem unserer beiden Pfarrer auf. Er kann Ihre Fragen zur Mitgliedschaft beantworten, Ihnen bei Ihrem Entscheid beratend zu Seite stehen und er wird Ihnen die wenigen Schritte zur Mitgliedschaft erklären.

Ihr Pfarramt

Sie wollen aus unserer Kirche austreten ...

Wir bedauern, dass Sie aus der Kirche austreten wollen, aber selbstverständlich akzeptieren wir Ihren Entscheid. Ihre schriftliche Austrittserklärung (mit Datum und eigenhändiger Unterschrift) richten sie an den Kirchenvorstand. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie Ihren Entscheid kurz begründen. Einer der beiden Pfarrer oder ein Mitglied des Kirchenvorstandes wird mit Ihnen das Gespräch über die Gründe und die Folgen des Austritts suchen.

Bis zu Ihrem Austritt haben Sie als Kirchgemeindemitglied und mit Ihren Kirchensteuern zu den vielfältigen kirchlichen Aufgaben beigetragen. Dazu gehören:

  • Vermittlung der christlichen Botschaft
  • persönliche Seelsorge und Beratung
  • Amtshandlungen in besonderen Lebenslagen, insbesondere Taufen, Konfirmationen, Hochzeiten, Beerdigungen
  • altersspezifische Angebote für Kinder und Familien, Jugendliche, Erwachsene und SeniorInnen
  • Bildung von Kindern und Jugendlichen und im Religions- und Konfirmationsunterricht
  • Gottesdienste in verschiedenen Formen
  • Unterstützung und Entlastung von Menschen am Rand unserer Gesellschaft
  • kulturelle Angebote wie Konzerte, Ausstellungen, Vorträge, Theater, Kino ...
  • Hilfe für Entwicklungsprojekte im In- und Ausland
  • gelebte Gemeinschaft in unsere Kirchgemeinde

Alle diese Tätigkeiten sind nur durch die Kirchenmitgliedschaft, das heisst durch ideelle und finanzielle Solidarität möglich. Mit Ihrem Austritt aus der Reformierten Kirchgemeinde bringen Sie zum Ausdruck, dass Sie kein Interesse mehr daran haben, an ihr teilzuhaben, respektive ihre Aktivitäten zu unterstützen. Mit Ihrem Austritt verlieren Sie weiter:

  • das kirchliche Stimm- und Wahlrecht
  • das Anrecht, kirchlich getraut zu werden
  • das Anrecht, kirchlich bestattet zu werden
  • in der Regel die Möglichkeit, Pate oder Patin zu werden

Für Ihre bisherige Mitgliedschaft danken wir Ihnen. Sie sind auch in Zukunft in unserer Gemeinde jederzeit willkommen: Ihre Kritik, Ihre Fragen, Ihre Vorschläge und Anregungen nehmen wir gerne auf und stehen auch gerne für ein Gespräch zur Verfügung.

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Der aktuelle Tipp:

Abendgottesdienst
Sonntag, 26.02.2012,
19.30 Uhr, Kirche Luthern: mehr...

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