logo

Sie sind hier: Home / Todesfall / Bestattungsreglement

Bestattungsreglement der Reformierten Kirchgemeinde Willisau-Hüswil

gestützt auf §11, Abs. 1, §12, Abs. 1 der Kirchenverfassung und auf Artt. 38-44 der Kirchenordnung erlässt der Vorstand der Ev.-Ref. Kirchgemeinde Willisau-Hüswil das folgende Reglement:

Art. 1 Grundsätze

1Die Abdankung ist ein öffentlicher Gottesdienst zu dem sich die Angehörigen mit der Gemeinde versammeln, um eines verstorbenen Menschen und ihrer eigenen Vergänglichkeit im Lichte des Evangeliums von Jesus Christus zu gedenken und in ihm Tröstung zu finden.

2Die Würdigung von Person und Leben des Verstorbenen soll wahr und schlicht erfolgen; sie darf die Ausrichtung der ganzen Feier auf Gott nicht beeinträchtigen. Deshalb wird auf die Aufbahrung des Sarges und auf die Aufstellung von Urne oder bildlichen Darstellungen des Verstorbenen im Abdankungsgottesdienst verzichtet.

3Die Gestaltung von Beisetzung und Abdankungsgottesdienst richtet sich nach den Grundsätzen und Vorgaben der Kirchenordnung Artt. 38 bis 44 und von: Bestattung, Band V der Liturgie, Herausgegeben im Auftrag der Liturgiekonferenz der Evangelisch-Reformierten Kirchen in der Deutschsprachigen Schweiz, Bern 2000

Art. 2 Anspruch

Anspruch auf unentgeltliche kirchliche Abdankung haben alle Gemeindeglieder.

Art. 3 Nicht-Gemeindeglieder

Für Verstorbene, die nicht der Kirche angehört haben, kann eine kirchliche Abdankung gehalten werden, wenn seelsorgerliche Gründe gegenüber den Angehörigen dafür sprechen. Der Pfarrer entscheidet nach Rücksprache mit dem Präsidenten des Kirchenvorstandes. Der Tarif für die Abdankung von Nicht-Gemeindegliedern entspricht den Kirchensteuern, welche für die vergangenen fünf Jahre zu entrichten gewesen wären, unabhängig von der Dauer der Nicht-Kirchenmitgliedschaft. Im Minimum wird ein Tarif von Fr. 500.-- erhoben.

Art. 4 Leitung

Geleitet wird die Abdankung vom zuständigen Gemeindepfarrer.

Art. 5 Beistand

Der Pfarrer steht den Angehörigen mit Rat und Seelsorge vor und nach der Abdankung zur Seite.

Art. 6 Ablauf

1Die Bestattung oder Urnenbeisetzung findet vor der Abdankung statt. Der Ablauf richtet sich nach den Vorgaben in Anhang A.

2Eine Urnenbeisetzung oder Bestattung nach erfolgter Abdankung ist in Ausnahmefällen möglich. Der Pfarrer entscheidet nach Rücksprache mit dem Präsidenten des Kirchenvorstandes.

Art. 7 Inkrafttreten

Dieses Reglement tritt auf Beschluss des Vorstandes der Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinde Willisau-Hüswil vom 7. Dezember 2006 auf den 1. Januar 2007 in Kraft.

Für den Kirchenvorstand
Willisau, den 7. Dezember 2006
Fritz Herzig, Präsident
Judith Bühler, Aktuarin

menubild2

Der aktuelle Tipp:

Gottesdienst mit Taufe und Abendmahl
Pfingsten, 27.05.2012,
9.30 Uhr, Kirchenzentrum Adlermatte: mehr...

© Reformierte Kirchgemeinde Willisau-Hüswil

Impressum / Webmaster