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Sie interessieren sich für einen Eintritt / Wiedereintritt in die reformierte Kirche?
Dann setzten Sie sich bitte mit einem Pfarramt oder mit dem Sekretariat in Verbindung. Sie werden Ihre Fragen gerne beantworten und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen respektive sie weiterleiten: FragenAustrittWir bedauern jeden Kirchenaustritt, aber natürlich kann ein Mitglied jederzeit aus der Kirche austreten. Eine Austrittserklärung ist schriftlich an die Kirchengutsverwaltung oder ein Pfarramt zu senden. Wenn Sie uns Ihre Beweggründe angeben mögen, sind wir Ihnen dankbar. Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich.
Adressen: Was geschieht mit den Kirchensteuern?Als Mitglied bezahlen Sie mit den Kirchensteuern sozusagen Ihren Mitgliedsbeitrag an die Kirche. Der Kirchensteuersatz ist in der Kirchgemeinde Luzern einheitlich. Er liegt bei 0,25 Prozent der Einkommenssteuer. Mit diesem Beitrag ermöglichen Sie das vielfältige Engagement der reformierten Kirche. Grundsätzlich setzt die Kirchgemeinde die Kirchensteuern und die Spenden für ihren Auftrag ein. Dazu zählt das Vermitteln des biblisch orientierten Glaubens und dessen praktische Umsetzung im Zusammenleben der Menschen und in unserer Gesellschaft; zum Beispiel im Engagement für eine Erziehung zu Verantwortlichkeit und Nächstenliebe und die Förderung sozialer Kompetenz. Die reformierte Kirche setzt sich ein für ein menschenwürdiges Dasein, kritische und aufbauende Begleitung des sozialen und politischen Lebens, Krisenintervention und Betreuung bei Katastrophen und Unfällen im In- und Ausland, Instandhaltung kunsthistorischer und für die Gesellschaft wertvoller Kirchen und Gebäude. Sie bezahlt mit den Kirchensteuern die Gehälter ihrer Mitarbeitenden und Behörden. Wie werden konfessionell gemischte Familien besteuert?Im schweizerischen Steuersystem gilt die Familienbesteuerung. Konfessionell gemischte Familien werden als Einheit, aber proportional zur Kirchenzugehörigkeit besteuert. Beispiel 1: eine Familie mit einem reformierten Elternteil, einem katholischen Elternteil und zwei reformierten Kindern: 75% der Kirchensteuern gehen an die reformierte Kirchgemeinde, 25% an die katholische. Beispiel 2: eine Familie mit einem reformierten Elternteil, einem konfessionslosen Elternteil und einem reformierten Kind: Es sind 66% der Kirchensteuern geschuldet. Diese gehen an die reformierte Kirche. Wozu zahlen juristische Personen Steuern?Die Kirche betreibt und unterstützt zahlreiche soziale Institutionen: Sozialdienste, Beratungsstellen, Gassenarbeit, Selbsthilfegruppen, Heime und Horte, Besuchsdienste, Mittagstische. Sie engagiert sich in der Jugend- und Seniorenarbeit und unterstützt Menschen in Notsituationen. Untersuchungen belegen, dass auf eine bezahlte Arbeitsstunde eine Stunde Freiwilligenarbeit geleistet wird. Zudem stellt die Kirche ihre Gebäude sehr günstig oder gar gratis zur Verfügung für Veranstaltungen verschiedener Art. Diese Dienste kommen der Gesamtgesellschaft zu gut und müssten sonst zu einem grossen Teil vom Staat übernommen werden. Deshalb werden im Kanton Luzern wie in vielen Kantonen auch von juristischen Personen (Firmen) Kirchensteuern erhoben. Sie dürfen nur für soziale und nicht für kultische Zwecke verwendet werden. Was ist typisch für die reformierten Kirchen?Die reformierten Kirchen sind offene Glaubensgemeinschaften mit Konturen,
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![]() Der aktuelle Tipp: Vernissage Ausstellung - Pierre Ceresole: Ein Leben im Dienst des Friedens Sonntag, 18.03.2012, 11.00 Uhr, Matthäuskirche: mehr... |
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