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Sie sind hier: Home / Mitgliedschaft MitgliedschaftEintrittWas ist zu tun, wenn Sie in die Evangelisch-Reformierten Kirche eintreten möchten? Eintritte werden gemäss Art. 5 der Kirchenordnung der Evang.-Ref. Kirche des Kantons Luzern folgendermassen geregelt: " Wer der evanglisch-reformierten Kirche beitreten will, wendet sich für ein vorbereitendes Gespräch an die Pfarrerin oder den Pfarrer der Kirchgemeinde. Die Aufnahme kann in einem Gottesdienst oder in einer anderen angemessenen Form gefeiert werden." AustrittWas ist zu tun, wenn Sie aus der Evangelisch-Reformierten Kirche austreten möchten? Austritte werden gemäss Art. 5 der Kirchenordnung der Evang.-Ref. Kirche des Kantons Luzern folgendermassen geregelt: "Ein Mitglied kann jederzeit aus der Kirche austreten. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Kirchenvorstand der Kirchgemeinde zu richten. Der Pfarrer / die Pfarrerin oder ein Mitglied des Kirchenvorstandes sucht das Gespräch mit der austretenden Person über die Gründe und die Folgen des Austritts." Wir bedauern jeden Austritt! Eine Bitte haben wir: Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie in Ihrem Schreiben kurz Ihre Beweggründe angeben. |
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