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Sie sind hier: Home / Hochzeit HochzeitVoraussetzung für eine kirchliche Trauung ist die Mitgliedschaft der Braut oder des Bräutigams in der Evangelisch-Reformierten Kirche und eine Bescheinigung über die erfolgte zivile Trauung. Bei der kirchlichen Trauung sagen zwei Menschen "Ja" zu einander und bitten um Gottes Segen für ihre Liebe und den gemeinsamen Lebensweg. Sie haben die Möglichkeit, eigene Gestaltungsvorschläge zu machen. Wenden Sie sich für eine Trauung frühzeitig an das Pfarramt Ihrer Kirchgemeinde und vereinbaren Sie einen Termin für ein Vorbereitungsgespräch. Legen Sie den Termin Ihrer kirchlichen Trauung erst fest, wenn Sie die Zusage des Pfarramtes haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Trauung in einer anderen Kirche als derjenigen Ihrer Kirchgemeinde stattfinden soll. Die Mitwirkung des Brautpaares und weiterer Personen an der Gestaltung des Gottesdienstes ist willkommen. Für die musikalische Begleitung des Hochzeitsgottesdienstes steht der Organist/die Organistin zur Verfügung. Es ist aber auch möglich, dass das Brautpaar weitere Musiker hinzuzieht oder die gesamte musikalische Gestaltung in Absprache mit dem Pfarramt selber organisiert. Der Blumenschmuck wird vom Brautpaar organisiert und muss allenfalls den Regeln der betreffenden Kirche entsprechen. Trauungen von Paaren verschiedener Konfession sind möglich. Falls ein Partner der Römisch-Katholischen Kirche angehört, benötigt dieser eine sogenannte "Formdispens". Diese ist beim Katholischen Pfarramt erhältlich. In der Reformierten Kirche des Kantons Luzern findet die kirchliche Trauung in einer Kirche oder in einer Kapelle statt. Falls die Trauung in Ihrer Kirchgemeinde stattfindet, fallen keine Kosten an. Die Überreichung eines Trinkgeldes an Sigristin / Sigrist und Organistin / Organist ist Ihrem Ermessen überlassen. Die Benutzung einer Kirche in einer anderen Kirchgemeinde ist in der Regel kostenpflichtig.
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