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Sie sind hier: Home / Mitgliedschaft MitgliedschaftNeueintritt und Wiedereintritt in die KircheSie möchten aufgrund Ihrer Erfahrungen oder nach einer Zeit des Abstandes in die Reformierte Kirche aufgenommen werden? Wir freuen uns, Sie auf Ihrem Weg zu begleiten. Was ist zu tun?
Weitere Informationen
Kirchenaustritt
Falls Sie aus der Reformierten Kirche austreten möchten, müssen Sie dies schriftlich und mit rechtsgültiger Unterschrift an die Kirchenpflege Ihrer Teilkirchgemeinde melden. Jugendliche über 16 Jahren gelten in dieser Beziehung als volljährig und müssen das Austrittsgesuch selber unterschreiben. Wir sind interessiert an den Gründen Ihres Austritts. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, uns diese zu nennen. Wir respektieren Ihren Entscheid. Der Kirchenvorstand der Kirchgemeinde wird Ihnen eine Bestätigung Ihres Austritts zustellen und die Steuerbehörden entsprechend informieren. Mit dem Austritt verzichten Sie auf die Dienste der reformierten Kirche. Als Nichtmitglied ist es z.B. nicht möglich, sich kirchlich trauen zu lassen. Die Tür für einen Wiedereintritt ist immer offen. |
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