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Mitgliedschaft

Neueintritt und Wiedereintritt in die Kirche

Sie möchten aufgrund Ihrer Erfahrungen oder nach einer Zeit des Abstandes in die Reformierte Kirche aufgenommen werden?

Wir freuen uns, Sie auf Ihrem Weg zu begleiten.

Was ist zu tun?

  • Wenden Sie sich an den Pfarrer / die Pfarrerin in Ihrer Teilkirchgemeinde für ein Gespräch. Gerne möchten wir Ihre Anliegen kennen lernen und gleichzeitig die reformierte Kirche und das Gemeindeleben vorstellen.
  • Eine schriftliche Anmeldung an die Teilkirchgemeinde oder an die Kirchengutsverwaltung ist erforderlich.

Weitere Informationen

Kirchenaustritt

Falls Sie aus der Reformierten Kirche austreten möchten, müssen Sie dies schriftlich und mit rechtsgültiger Unterschrift an die Kirchenpflege Ihrer Teilkirchgemeinde melden. Jugendliche über 16 Jahren gelten in dieser Beziehung als volljährig und müssen das Austrittsgesuch selber unterschreiben.

Wir sind interessiert an den Gründen Ihres Austritts. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, uns diese zu nennen. Wir respektieren Ihren Entscheid.

Der Kirchenvorstand der Kirchgemeinde wird Ihnen eine Bestätigung Ihres Austritts zustellen und die Steuerbehörden entsprechend informieren. Mit dem Austritt verzichten Sie auf die Dienste der reformierten Kirche. Als Nichtmitglied ist es z.B. nicht möglich, sich kirchlich trauen zu lassen.

Die Tür für einen Wiedereintritt ist immer offen.

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