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Sie sind hier: Home / Trauung TrauungDurch die Trauung auf dem Zivilstandsamt erhält die Partnerschaft eine rechtliche Grundlage. Viele Paare haben das Bedürfnis, diesen Übergang in eine neue Lebensphase kirchlich zu gestalten. Die Evangelisch-Reformierte Kirche des Kantons Luzern bietet eine kirchliche Feier an, um Paare auf ihrem Weg zu gestalten. Bei der kirchlichen Trauung sagen zwei Menschen "Ja" zu einander und bitten um Gottes Segen für ihre Liebe und den gemeinsamen Lebensweg. Sie haben die Möglichkeit, eigene Gestaltungsvorschläge zu machen. InformationsbroschüreEine modern aufgemachte Broschüre mit dem Titel "Kirchlich heiraten. Wir trauen uns." ist ideal für die Paare, die sich über die kirchliche Trauung genauer informieren möchten. Alle wichtigen Fragen werden darin beantwortet: Was sind die jeweiligen Besonderheiten einer katholischen, christkatholischen und reformierten Trauung? Was ist eine ökumenische Trauung? Welche Spielregeln gelten in bei interreligiösen Partnerschaften? Die Broschüre enthält zudem praktische Tipps zur Vorbereitung und zum Vorgehen bei der Planung der kirchlichen Hochzeit. Die Broschüre finden Sie zum Download in der rechten Spalte. MitgliedschaftVoraussetzung für eine kirchliche Trauung ist die Mitgliedschaft der Braut oder des Bräutigams in der Evangelisch-Reformierten Kirche und eine Bescheinigung über die erfolgte zivile Trauung. AnsprechpartnerWenden Sie sich für eine Trauung, wenn möglich mindestens ein halbes Jahr im voraus an das Pfarramt Ihres Wohnortes und vereinbaren Sie einen Termin für ein Vorbereitungsgespräch. PlanungLegen Sie den Termin Ihrer kirchlichen Trauung erst fest, wenn Sie die Zusage des Pfarramtes haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Trauung in einer andern Kirche als derjenigen Ihres Wohnortes stattfinden soll. Dauer der Trauung40 bis 60 Minuten. Die Mitwirkung des Brautpaares und weiterer Personen an der Gestaltung des Gottesdienstes ist sehr willkommen. MusikNach Absprache. Der Organist/ Die Organistin steht zur Verfügung. Es ist aber auch möglich, dass das Brautpaar weitere Musikanten zuzieht oder die gesamte musikalische Gestaltung in Absprache mit dem Pfarramt selber organisiert. KollekteNach Wahl des Brautpaares. ÖkumeneTrauungen von Ehepaaren verschiedener Konfession sind möglich. Falls ein Partner der römisch-katholischen Kirche angehört, wird eine "formelle Erlaubnis vom Bistum" benötigt. Diese ist beim Katholischen Pfarramt erhältlich. KostenFalls die Trauung in Ihrer Kirchgemeinde stattfindet, fallen keine Kosten an. Die Überreichung eines Trinkgeldes an Sigrist/in und Organist/in ist Ihrem Ermessen überlassen Die Benutzung einer Kirche in einer anderen Kirchgemeinde ist in der Regel kostenpflichtig. Für "Hochzeitskirchen" gelten oft spezielle Regelungen. |
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