SynodalratVerglichen mit den politischen Behörden entspricht die Kirchenleitung - der Synodalrat - dem Regierungsrat. Reformierte KirchenleitungDer Synodalrat ist oberstes Vollzugs-, Aufsichts- und Verwaltungsorgan der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Luzern. Er besteht aus sieben Mitgliedern. Die Synodalrätinnen und Synodalräte werden je für eine Amtsdauer von vier Jahren von der Synode gewählt. Der Synodalrat legt ihr gegenüber Rechenschaft ab über seine Tätigkeit. AufgabenDer Synodalrat berät und unterstützt die Kirchgemeindebehörden, Pfarrerinnen und Pfarrer und die weiteren Mitarbeitenden der Kirchgemeinden. Er nimmt die Aufsicht wahr über die Kirchgemeinden und über die Pfarrerinnen und Pfarrer. Er sorgt für die interne Information und für die Öffentlichkeitsarbeit. Er vertritt die Kantonalkirche gegenüber dem Vorstand des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes und anderen Kirchen und Gemeinschaften. Gesellschaftliche FragenEr veranlasst theologische und rechtliche Grundlagenarbeit sowie die Behandlung wichtiger gesellschaftlicher Fragen. Der Synodalrat ist befugt, öffentlich Stellung zu nehmen zu brennenden gesellschaftlichen Fragen und gegebenenfalls bei staatlichen Behörden im Namen der Evangelisch-Reformierte Kirche des Kantons Luzern vorstellig zu werden. Er ist verantwortlich für die Finanzverwaltung der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Luzern und für die Erstellung von Voranschlag, Jahresrechnung und Bilanz. Departemente
|
![]() Zuständigkeiten & Ziele
|
|||||||||||||||
|
© Reformierte Kirche des Kantons Luzern / Impressum |
|
||||||||||||||