FinanzenDie Evangelisch-Reformierte Kirche des Kantons Luzern finanziert ihre Aufgaben als öffentlich-rechtliche Institution durch Kirchensteuern.Natürliche und juristische PersonenDie Kirchensteuern werden von natürlichen Personen erhoben und gemäss Kantonsverfassung auch von juristischen Personen (Firmen) zur Unterstützung der gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Kirchen insgesamt. Die Einnahmen von juristischen Personen werden gemäss Anteil an der Bevölkerung den drei Landeskirchen zugeteilt. EinnahmenDie Einnahmen der reformierten Kantonalkirche bewegen sich im Bereich von rund 1,5 Mio. Franken jährlich. Davon stammen rund 80% von den insgesamt acht Kirchgemeinden. Weitere knappe 18% tragen Kanton und Paraplegikerstiftung zur Finanzierung der Spitalseelsorge bei. Ausgaben
Die gesamten Ausgaben der Kantonalkirche verteilen sich auf die vier Arbeitsbereiche: Verwaltung (z.B. Synodalrat, Synodalverwaltung, Fachstellen) 35%; Seelsorge, Gottesdienst, Kirche (z.B. Spitalpfarrämter, Beratungsstellen, Finanzausgleich) 25%; Bildung (.z.B. Aus- und Weiterbildung kirchliche Mitarbeitende, Jugendarbeit, Unterricht, Öffentlichkeitsarbeit) 27%; Soziales (z.B. Gassenarbeit, Menschenrechte, Entwicklungszusammenarbeit) 13%. Kirchgemeinden und KantonalkircheDie acht Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinden bilden die Kantonalkirche. Sie geben von ihrem Steuerertrag einen Anteil an die Kantonalkirche ab, damit diese die ihr übertragenen Aufgaben erfüllen kann. Wie hoch der Anteil des Beitrages an die Kantonalkirche ist, das legt jedes Jahr das gewählte Kirchenparlament (Synode) neu fest. Zur Zeit (Stand: 2006) beträgt der so genannte Steuerfuss 0.015 Einheiten des effektiven Steuerertrages einer Kirchgemeinde. Der Steuersatz in den acht Kirchgemeinden hingegen liegt zwischen 0.22 und 0.40 Einheiten. Damit keine Kirchgemeinde mehr als 0,40 Steuer-Einheiten erheben muss, werden finanzschwache Kirchgemeinden im kantonalkirchlichen Finanzausgleich unterstützt. Da die Kirchgemeinde Luzern sehr unterschiedlich finanzkräftige Gemeinden umfasst, aber überall innerhalb der Kirchgemeinde der gleiche Steuersatz gilt, gibt es dort bereits so etwas wie einen internen Finanzausgleich. Die Kirchgemeinden legen ihrerseits den Mitgliedern die Jahresrechnung zur Genehmigung vor. Darin werden die Ausgaben und Einnahmen transparent dargelegt. Der Steuersatz wird von der Kirchgemeindeversammlung jährlich genehmigt. KollektenDie Kantonalkirche legt jährlich den Verwendungszweck von einigen Kollekten verbindlich fest. (Siehe rechte Spalte.) Daneben sind die Kirchgemeinden frei, weitere Kollekten zu erheben. Die Kollekten werden direkt für die jeweiligen sozialen Projekte verwendet. |
![]() Fakten & Fragen
|
|
|
© Reformierte Kirche des Kantons Luzern / Impressum |
|